Termin 2025 steht fest. Gemeinsam mit unseren Mitgliedern haben wir ein eigenes Juleica-Konzept entwickelt, mit dem wir nun durchstarten wollen.
Zivilgesellschaft lebt vom ehrenamtlichen Engagement und ist die Basis unserer Demokratie. Jugendgruppen zu betreuen und sich ehrenamtlich zu engagieren, ist aber nicht immer einfach! Es braucht viel Wissen, Durchhaltevermögen und Herzblut. Wir freuen uns, dass sich so viele Menschen im Landkreis ehrenamtlich mit und für junge Menschen engagieren. Zur Förderung des Engagements wollen wir eine eigene Ausbildung für den Landkreis anbieten. In dieser wird grundlegendes Wissen vermittelt und die Vernetzung untereinander gefördert.
Warum Juleica?
Die Ausbildung zur Jugendleiter*in ist eine anerkannte, qualifizierte Weiterbildung. Die Jugendleiter*in-Card (JuLeiCa) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Mit ihr können Ehrenamtliche in Vereinen und Gemeinden ihre Qualifikation nachweisen. Die JuLeiCa ist für viele (ehrenamtliche) Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen Voraussetzung. Die Teilnehmer*innen lernen alles, was man für die Kinderfreizeit, das Ferienlager oder die Seminarfahrt als Gruppenleiter*in wissen muss.
Die Ausbildung in Oberhavel
Die Ausbildung in Oberhavel erfolgt in Kooperation mit dem Fachbereich Jugend und wird durch den Kreisjugendring Oberhavel e. V. (KJR) und seinen Partner*innen umgesetzt. Die Teilnahme an beiden Wochenenden mit Übernachtung vor Ort ist Bedingung für die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung. Die Ausbildung ist kostenfrei und wird vom Landkreis Oberhavel gefördert.
Ausbildung 2025 – Datum, Ort & Anreise
- Wann: 13. – 15. Juni UND 27. – 29. Juni 2025
- Wo: wird noch bekannt gegeben
- Die Anreise erfolgt individuell ab 17 Uhr am Freitag. Nach einem gemeinsamen Abendessen starten wir zusammen in die Ausbildung.
- Die Wochenenden enden jeweils Sonntag gegen 15 Uhr.
Bitte beachtet, der Umfang der Ausbildung beträgt 40 Stunden. Die Teilnahme an beiden Wochenenden ist notwendig und verpflichtend, um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Zwischen beiden Terminen wird es selbstständig kleine Aufgaben zu erledigen geben. Die Ausbildung wird von Steffen Adam geleitet.
Teilnahmevoraussetzungen
Die Juleica-Ausbildung richtet sich an Ehrenamtliche ab 16 Jahren, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind oder werden wollen. Die Ausbildung umfasst 40 Stunden (beide Wochenenden!) und ein zusätzlicher Erste-Hilfe-Kurs ist notwendig, um die JuleiCa beantragen zu können.
Ziel der Ausbildung
- Befähigung zur Leitung von Kinder- und Jugendgruppen
- Vermittlung von Praxiswissen und Handlungskompetenz
Ausbildungsinhalte
- Selbstverständnis als Jugendgruppenleiter*in
- Methoden der Jugend- und Jugendbildungsarbeit (z. B. Erlebnispädagogik)
- Gruppenpsychologische Grundlagen: Gruppenprozesse, Gruppenpädagogik, Teamarbeit
- Grundlagen der Kommunikation und Konfliktlösungskompetenzen
- Rechtliche Grundlagen (Versicherungsfragen, Jugendschutz, Aufsichtspflicht usw.)
- Inhalte und Vernetzung im Kreisjugendring Oberhavel
- Projektarbeit: Planung, Organisation und Durchführung einer Praxisaufgabe
Methoden
- interaktive Gestaltung in einer bunten und spannenden Mischung aus allen möglichen Methoden gemeinsam mit den Teilnehmenden
- praxisnahe Vermittlung von Handwerkszeug für die Arbeit in Gruppen
Leistungen
Die Ausbildung umfasst:
+ Juleica-Ausbildung (beide Wochenenden!)
+ Jugendleiter*in-Card (JuleiCa)
+ Übernachtung im Mehrbettzimmer
+ Vollverpflegung
+ Unterstützung bei der Anreise
Mitzubringen
- Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 2 Jahre). Sollte der Kurs noch nicht absolviert sein, kann die Bescheinigung nachgereicht werden.
- Informationen zum Ehrenamtsträger, der für dich die Ausbildung trägt. (Abfrage bei Anmeldung)
- Für gemeinsame gesellige Abende bringt gern mit: Lieblingsbrettspiel, Instrument, spannende Bücher aus eurem Arbeitsumfeld
Kontakt
Für Fragen steht euch Juliane Lang zur Verfügung: lap(at)kjr-ohv.de oder 0152 563 001 26.
Ausschlusserklärung
Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.
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